Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Stand: März 2023

I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen zwischen der PerformaNat GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt) und deren Kunden (nachfolgend Käufer genannt), sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers abgeändert worden sind. Abweichende allgemeine Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn der Verkäufer ihnen ausdrücklich zustimmen.

II. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch den Verkäufer unterschriftlich bestätigt oder direkt ausgeführt wird. Wenn mündlich oder fernmündlich Kaufverträge vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

III. Lieferbedingungen
Der Verkäufer ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen. Die Art und Weise des Transports zum Käufer wird durch den Verkäufer bestimmt. Reklamationen wegen Transportschäden, Verspätung oder Verlust sind binnen 3 Tagen nach Eingang der Sendung bzw. innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des vereinbarten Liefertermins schriftlich an den Verkäufer zu richten. Transportschäden sind zudem bei Liefereingang schriftlich dem Transporteuer zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken. Bei Nichtbeachten gehen Ansprüche des Käufers aus dem Schadenereignis gegenüber dem Verkäufer verloren.

IV. Preise
Preise gelten gemäß Preisvereinbarung mit der PerformaNat GmbH. Die angegebenen Preise verstehen sich rein netto ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht und Transportversicherung sind dabei nicht miteingeschlossen sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, sondern werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Zölle, Untersuchungsabgaben, Währungsausgleichsbeträge und andere auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhende Gebühren sind vom Käufer zu tragen.

V. Rechnungsversand und Zahlungen
Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung auf dem Postweg umgestellt werden.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs – unter Vorbehalt weitergehender Rechte – zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

VI. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie
Der Verkäufer leistet Gewähr für mangelfreie Beschaffenheit der Ware ab Werk. Die gelieferte Ware ist vom Käufer unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu untersuchen. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Lieferung.
Die Ware ist ordnungsgemäß und an einem für Futtermittel geeigneten Platz, kühl und trocken aufzubewahren sowie vor Verlust, Untergang und Beschädigung zu schützen. Mängelrügen jeder Art sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware, in jedem Fall aber vor Weitergabe, Verbrauch sowie Be- oder Verarbeitung, dem Verkäufer gegenüber unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel unter einer Übersendung eines Musters zu erheben. Mängelrügen, die diesen Erfordernissen nicht genügen oder erst bei oder nach dem Verbrauch oder der Be- oder Verarbeitung der Ware erhoben werden, werden nicht berücksichtigt, sodass insoweit eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers entfällt. Nicht offensichtliche Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach der Entdeckung entsprechend zu rügen.
Ist die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und begründet, nimmt der Verkäufer die mangelhaften Teile der Ware zurück und ersetzt sie vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeit unentgeltlich durch andere Ware. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, an Stelle einer Ersatzlieferung den Kaufpreis zurück zu erstatten. Ist auch die Ersatzware mangelhaft, hat der Käufer auch Anspruch auf angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Waren.

VII. Haftung
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser nur einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die zuvor benannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

VIII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die der Verkäufer aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum des Verkäufers. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt oder vermengt, so erlangt der Verkäufer Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung entspricht. Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer das Eigentum an der neuen Sache; der Käufer verwahrt diese für ihn auf. Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers Auskunft über den Bestand der noch bei ihm gelagerten, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware innerhalb einer Woche zu geben und diese unverzüglich an den Verkäufer herauszugeben. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung der Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt. Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an den Verkäufer ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen der Verkäufer durch Vermischung oder Vermengung Miteigentum erworben hat, tritt der Käufer schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil an den veräußerten Waren entspricht, an den Verkäufer ab. Veräußert der Käufer Waren, die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehen, zusammen mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an den Verkäufer ab. Der Käufer ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat dem Verkäufer auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder ihm die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Käufer seinen Zahlungspflichten nachkommt, wird der Verkäufer die Abtretungen nicht offenlegen. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 30%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet.

IX. Datenschutz
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer, die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnenen Daten gemäß DSGVO verarbeitet.

X. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

XI. Rechtswirksamkeit / Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.